In unserer Verfassung werden Ehe und Familie als höchste Rechtsgüter herausgestellt. Sie stehen beispielsweise in einer Reihe mit Artikel 1 GG, Würde des Menschen, oder mit Artikel 2, Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Wörtlich heißt es in Artikel 6 I GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Wir erleben täglich, dass in den Massenmedien die zentrale Bedeutung von Ehe und Familie heruntergespielt wird. Die Ehe wird als eine überholte Lebensform von Mann und Frau abqualifiziert. Staat und Justiz wehren sich kaum gegen diese Angriffe. Tatenlos nehmen sie alle Bestrebungen hin, die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichwertig ...
Planmäßige Zerstörung der Ehekultur
Die deutsche Verfassung stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Neue Förderprogramme spiegeln das aber nicht wider. Die gut vernetzte Homo-Lobby treibt eine vollständige Gleichstellung immer weiter. Mit Erfolg. Von Norbert Geis