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Pflege-TÜV gehört reformiert

Dortmund (DT/KNA) Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Benotung von Pflegeheimen fordern Patientenschützer von der Bundesregierung eine Reform des sogenannten Pflege-TÜV. „Die Richter haben lediglich festgestellt, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen weiter Pflegenoten erheben darf. Sie haben nichts über die Qualität der Noten gesagt“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gestern in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Dortmund. Das geltende System der Pflegenoten verschleiere eher die Mängel, als dass es Transparenz schaffe.

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