Biopolitisch gesehen steht am kommenden Dienstag in Karlsruhe ganz großes Kino auf dem Programm. Denn ab zehn Uhr verhandelt dort der Bundesgerichtshof (BGH) die Berufung, die der Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn, Oliver Brüstle, Anfang 2007 gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts angestrengt hatte. Mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 (Az.: 3 Ni 42/04) hatte das Gericht Brüstles Patent DE 19756864, das das „Deutsche Patent- und Markenamt“ dem Stammzellforscher 1999 erteilt hatte, insoweit für nichtig erklärt, als es „Zellen und die Herstellung von Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden“.
Patentstreit: Der Vorhang fällt in Karlsruhe
Am kommenden Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof die Berufung, die der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts anstrengte, nachdem dieses sein Patent DE 19756864 teilweise für nichtig erklärt hatte. Von Stefan Rehder