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Parlamentsarmee Bundeswehr

Die FDP als Klägerin kann über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts jubeln. Haben ihr doch die Karlsruher Richter Recht gegeben und festgestellt, dass der Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei kurz vor Beginn und während des Irak-Krieges nur mit Zustimmung des Bundestages hätte erfolgen dürfen. Mag dieser Sachverhalt inzwischen vergessen sein und mit komplizierten militärischen Details zu tun haben: Das gestrige Urteil hat Brisanz, weil es ein weiteres Mal die Rechte des Parlaments stärkt, wenn es um bewaffnete Einsätze der Bundeswehr geht.

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