Die FDP als Klägerin kann über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts jubeln. Haben ihr doch die Karlsruher Richter Recht gegeben und festgestellt, dass der Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei kurz vor Beginn und während des Irak-Krieges nur mit Zustimmung des Bundestages hätte erfolgen dürfen. Mag dieser Sachverhalt inzwischen vergessen sein und mit komplizierten militärischen Details zu tun haben: Das gestrige Urteil hat Brisanz, weil es ein weiteres Mal die Rechte des Parlaments stärkt, wenn es um bewaffnete Einsätze der Bundeswehr geht.