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Parlament beschließt Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe

Bundestag stimmt mit 360 gegen 233 Stimmen für Brand/Griese/Frieser-Entwurf – Kusch's Verein kündigt Klage an
Foto: dpa | Setzte sich am Ende klar durch: Die Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand (Bildmitte).

Berlin (DT/dpa/kna/reh) Die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundestag beschloss am Freitag in Dritter Lesung einen entsprechenden, von einer Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf mit 360 gegen 233 Stimmen. Neun Abgeordnete enthielten sich der Stimme. 28 hatten an der Abstimmung gar nicht erst teilgenommen. Vereine oder Einzelpersonen, die Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung offerieren, drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn sie einem Suizidwilligen Beihilfe zur Selbsttötung leisten.

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