Herr Bundesminister Spahn, im Zuge der Reform des § 219a Strafgesetzbuch haben Sie für eine Studie zur Erforschung der seelischen Folgen von Abtreibungen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von fünf Millionen Euro, verteilt auf vier Jahre, beantragt ... Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: ... und auch bewilligt bekommen! Daher: Wann startet die Studie? Es wird wahrscheinlich nicht eine, sondern mehrere Studien geben. Je nach der Dauer des Ausschreibungsverfahrens werden diese voraussichtlich Ende 2019 beziehungsweise Anfang nächsten Jahres starten können. Befürworter der ersatzlosen Streichung des § 219a StGB werfen Ihnen vor, Sie würfen mit der Studie Millionen zum Fenster raus, um Lebensrechtler zufriedenzustellen. Heißt ...
Berlin
"Paradies, das macht jemand anderes"
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im "Tagespost"-Interview zum § 219a, Organspende, Beihilfe zum Suizid und dem Verbot sogenannter Konversionstherapien.