Berlin/München (DT) In Deutschland tritt heute die „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) in Kraft. Sie soll die Durchführung der gesellschaftlich heftig umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) regeln. Dennoch gibt es in Deutschland bislang kein einziges Zentrum, das sämtliche der vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, um im Labor erzeugte Embryonen vor der Übertragung in den Uterus einer Frau auf genetische Auffälligkeiten hin zu überprüfen. Erklärtes Ziel der PID ist es, nur solche künstlich erzeugten Embryonen in den Mutterleib zu transferieren, die keinerlei genetische Auffälligkeiten aufweisen.
PID in Deutschland weiter illegal
Rechtsverordnung tritt heute in Kraft – Bundesländer haben notwendige Voraussetzungen bislang nicht geschaffen. Von Stefan Rehder