In Ihrer Stellungnahme zum Richterspruch des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) haben Sie das Urteil „dramatisch“ genannt. Was ist „dramatisch“ an diesem Urteil?Der BGH behauptet, alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Er hat festgestellt, dass im Embryonenschutzgesetz die PID nicht mit der im Strafrecht hinreichenden Präzision verboten ist. Das heißt im Umkehrschluss: Die PID ist ohne jegliche Begrenzung erlaubt. Zwar spricht der BGH dann von einer Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen, aber er präzisiert das nicht.
PID-Verbot: Es hängt an der CDU
Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten), Peter Liese, zur Debatte über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Liese übt scharfe Kritik an Forschungsministerin Schavan und fordert ein Machtwort der Kanzlerin. Von Markus Reder