Das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist mittlerweile fast 20 Jahre alt und nach wie vor einzigartig. Ein vergleichbares Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen gibt es in keinem anderen Land dieser Welt. Und trotzdem steht es in der Kritik. Nicht nur von Seiten derjenigen, die am liebsten ohne Rücksicht auf Verluste an Embryonen forschen wollen, sondern auch von denjenigen, die sich einem umfassenden Schutz menschlicher Embryonen verschrieben haben. Denn verschiedene Entwicklungen auf dem Gebiet der Bioethik zeigen, dass das Embryonenschutzgesetz erhebliche Lücken aufweist. Dies wurde erst vor wenigen Monaten durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zur sogenannten „Präimplantationsdiagnostik“ (PID) deutlich.
PID: Schicksalsfrage der Humanität
Welche Argumente sprechen gegen die Präimplantationsdiagnostik? – Experten diskutieren in Mainz Von Richard Rabe