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Nur Profi-Suizidhilfe bestrafen?

Gesetzentwurf aus Justizministerium: Teilnahme an „eigenverantwortlicher Selbsttötung“ soll dagegen straflos bleiben. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Der Streit darum, wie der Staat die Bürger vor kommerziellen Anbietern schützen kann, dauert nun schon Jahre. Bayern und Niedersachsen könnte der Entwurf mit dem Verbot einer gewinnorientierten Beihilfe zum Suizid nicht weit genug gehen.

Berlin (DT/kna) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will offenbar lediglich die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Ein mit den anderen Ministerien noch nicht abgestimmter Referentenentwurf sieht dazu die Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) vor. Laut dem Referentenentwurf, der dieser Zeitung vorliegt, soll der neue Paragraf 217 StGB wie folgt gefasst werden: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines Menschen zu fördern, diesem hierzu gewerbsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wie es in den Begründungen des zwölfseitigen ...

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