Der Bundesrat will das Voraustrauungsverbot, das Anfang 2009 nach gut 130 Jahren wegfällt, nun doch wieder gesetzlich festschreiben. Eine kirchliche Trauung dürfte dann auch künftig erst nach einer standesamtlichen Eheschließung erfolgen. Ist das mit der freien Religionsausübung vereinbar? Das Verbot kirchlicher Voraustrauungen greift in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein und muss sich verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen. Der Staat darf nicht etwas verbieten, was keinerlei Auswirkungen auf seine Rechtsordnung hat. Genau dies trifft aber auf kirchliche Trauungen zu. Sie haben nur religiöse, nicht weltliche Bedeutung. Daher war und ist schon die bisherige Regelung des Paragrafen 67 im Personenstandsgesetz nach meiner ...
„Nicht mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit vereinbar“
Der Münsteraner Staats- und Kirchenrechtler Dirk Ehlers zum Voraustrauungsverbot