Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

Nazi-Paragraf? Von wegen!

Kein Ende der Debatte um die §§ 218 und 219a: Wie Linken-Chefin Katja Kipping in die Irre führt – Eine Analyse. Von Stefan Rehder
Parteitag Die Linke in Bonn
Foto: dpa | Katja Kipping steht innerhalb ihrer Partei, der „Linken“, mit ihrer Position zum Werbeverbot nicht allein.

Wenn es noch des Beweises bedurft hätte, dass es beim Streit um die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen in Wahrheit darum geht, vorgeburtliche Kindstötungen zu einer von allen zu akzeptierenden Variante von Familienplanung zu machen, so wurde er anlässlich des Weltfrauentages erbracht. Clever orchestriert, unterschiedlich akzentuiert, aber auch hinlänglich deutlich und vor allem völlig unbestreitbar.

Ein Beispiel dafür: In einem Namensbeitrag für das „Neue Deutschland“ rief die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, nun die SPD auf, sich für die Streichung der Paragrafen 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch einzusetzen. Kipping: „Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist ein Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung.“ Frauen, die von diesem Recht Gebrauch machen wollten, würden „in Deutschland aufgrund des Paragrafen 218 heute immer noch kriminalisiert – auch wenn unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafe abgesehen wird. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Frauen selbst entscheiden, wann sie schwanger werden und eben auch, wann sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen.“

Richtig ist daran nur das Vorletzte. Und auch das in einem völlig anderen Sinn, als Kipping meint. Selbstverständlich gibt es ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Deshalb werden Vergewaltigungen und der Zwang zur Prostitution strafrechtlich verfolgt. Wobei sich darüber streiten lässt, ob die Ahndung solcher Verbrechen bereits hart und unmissverständlich genug ausfällt. Zweifel daran sind jedenfalls erlaubt. Was es jedoch nicht gibt, ist ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Ein solches Recht kann es auch nie geben. Schon deshalb nicht, weil der Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ nur ein Euphemismus für den viel treffenderen Begriff der „vorgeburtlichen Kindstötung“ ist. Wer ein solches Recht behauptet, tut dies mit derselben und durch nichts anderes als die eigene Anmaßung legitimierten Autorität, mit der andere behaupten, es gäbe ein Recht auf den sogenannten „Ehrenmord“.

Falsche Vorstellung von sexueller Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung kann nicht erst nach der Zeugung eines Menschen einsetzen. Sie muss, wenn sie kein bloßes Synonym für Verantwortungslosigkeit sein soll, jeder sexuellen Betätigung und insbesondere dem Geschlechtsakt vorausgehen. Männer wie Frauen, die sich auf diese Weise aufeinander einlassen, wissen, dass dabei ein Mensch gezeugt werden kann. Und sie wissen auch, dass alle Gegenmaßen, die im Laufe der Geschichte ersonnen wurden, um dies zu verhindern, nur relativen Schutz bieten. Einen Pearl-Index von Null führen nur Enthaltsamkeit und vollständige Sterilität im Gepäck. Wer nicht steril ist, Enthaltsamkeit aber ablehnt, willigt also entweder in alle möglichen Folgen ein, die aus seinem Tun – im wahrsten Sinne des Wortes – „erwachsen“ können oder handelt eben gerade nicht selbstbestimmt.

Auch sonst wimmelt es in Kippings Beitrag von falschen Behauptungen. So behauptet die Linken-Chefin in ihrem mit „Kampf dem Nazi-Paragrafen“ überschrieben Text etwa: „Unter dem Nationalsozialismus wurde der zuvor gestrichene Paragraf 219a wieder eingeführt. Wenn wir heute also die Straffreiheit von Ärztinnen und Ärzten fordern, die über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben, dann reden wir gegen ein Gesetz an, das vor 80 Jahren von Nazis verabschiedet wurde.“

Richtig ist: Wenn Grüne, Linke, FDP sowie Teile der SPD heute die Straffreiheit von Ärztinnen und Ärzten fordern, die für Abtreibungen werben, dann reden sie gegen ein Gesetz an, das vor 45 Jahren unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) neu gefasst wurde, und unter der Überschrift „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ am 18. Juni 1974 in Kraft trat. Sicher, wer meint, Frauen besäßen ein Recht auf vorgeburtliche Kindstötungen, lässt sich im Kampf dafür auch nicht von Helmut Schmidt – noch dazu posthum – aufhalten. Nur geben Nazis hier natürlich viel mehr her. Besonders, wenn der Kampf „für die Streichung der Paragrafen 218 und 219a“ auch noch, wie Kipping das tut, als „Kampf gegen rechte Ideologie“ geadelt werden soll, bei dem man gegen eine Allianz, die von „selbsternannten Lebensschützern, fundamentalistischen Christinnen über weite Teile der CDU und CSU bis zur AfD“ reiche, zu Felde ziehen müsse. Nebenbei: Niemand hat bisher für ein Recht auf „kulinarische Selbstbestimmung“ mit dem „Argument“ zu werben versucht, das Tierschutzgesetz sei ein „Relikt aus der NS-Zeit“ (Heiko Maas über den § 219a StGB). Und das, obwohl das erste deutsche Tierschutzgesetz – das Reichstierschutzgesetz – tatsächlich am 24. November 1933 verabschiedet wurde. Scharfe Kritik äußert Kipping in ihrem Beitrag auch an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Diese habe bei der Reform des § 219a „am Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte“ festgehalten und sei damit „den vielen Frauen in den Rücken gefallen, die für das Recht kämpfen, über den eigenen Körper und das eigene Leben selbst entscheiden zu können“. Auch das ist falsch. Schon weil in Deutschland niemand für das Recht kämpfen muss, „über den eigenen Körper und das eigene Leben selbst entscheiden zu können“. Nur kann man damit nicht erst anfangen wollen, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist. Und weil es nie ein „Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte“ gab, können auch weder Bundesjustizministerin Barley noch der reformierte § 219a daran festhalten. Was es gab und gibt, ist ein Werbeverbot. Zu den bisherigen Ausnahmetatbeständen sind zwei weitere hinzugekommen.

Eine Stärkung des schwachen Schutzes, den der Staat ungeborenen Kindern angedeihen lässt, bedeutet das nicht. Indes, es könnte schlimmer sein. Etwa wenn Kipping & Co. ihr Ziel erreichten. Dabei müssen sie sich fragen lassen, was die linke Parole „Mein Bauch gehört mir“ eigentlich genuin Anderes ist, als die in jedem Fall tödliche Variante des rechten Rufs: „Deutschland den Deutschen“? Im einen Fall wird das Lebensrecht des Ungeborenen, im anderen das Recht des Flüchtlings auf Asyl und Schutz vor Verfolgung negiert. Und in beiden Fällen wird das Eigenwohl der Starken erbarmungslos über das Wohl schwächerer Mitmenschen gestellt und Gleichgültigkeit zum Programm erhoben.

Themen & Autoren
Alternative für Deutschland CDU CSU FDP Familienplanung Heiko Maas Helmut Schmidt Katarina Barley Katja Kipping Nationalsozialisten SPD Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Damit sich mehr Eltern für ein drittes Kind entscheiden, braucht es neue gesellschaftliche und politische Weichenstellungen.
16.03.2024, 19 Uhr
Cornelia Huber

Kirche

Die Heilsquelle der Christen betrachten: Das Kreuz steht im Mittelpunkt authentischer Kirchenreformen.
28.03.2024, 21 Uhr
Regina Einig