Bonn (DT/KAP/KNA) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals ein entsprechender Fall vor. Es gebe einen Antrag auf die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital, sagte ein Sprecher der Behörde dem „Tagesspiegel“. Es sei noch „keine Festlegung“ getroffen worden, wann darüber entschieden werde. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die Behörde nicht.