Als gestern der Karlsruher Richterspruch zum Rauchverbot die Runde machte, zündete sich ein Kollege vor lauter Freude erstmal genüsslich eine Zigarette an. Es darf wieder geraucht werden – zumindest in der „getränkegeprägten Kleingastronomie“ und in Diskotheken. Schon gestern füllte die Rauch-Debatte Zeitungsseiten. Das wird heute nicht anders sein. Bei aller Bedeutung des Themas – wir werden nicht im großem Stil in Rauch-Diskussionen einsteigen. Es gibt noch andere wichtige Themen. Im Übrigen haben die Verfassungsrichter das Rauchen ja nicht für gesund erklärt. Auch nach dem Urteil bleibt Tabak die häufigste vermeidbare Todesursache. Nein, wir haben absolut nichts gegen Genuss und Gemütlichkeit.