Mehrwert nennt man das wohl: In jeder Ausgabe versuchen wir, Informationen zu bieten, die Sie in keiner anderen Zeitung finden. So auch in Jürgen Liminskis Beitrag „Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche?“ (14. Febr., Seite 9). Viele wollen es nun genau wissen, darum reichen wir eine Information an dieser Stelle nach: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg ist keine Institution der EU, sondern des Europarates, dem 47 Staaten angehören, darunter die Türkei, Russland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Seine Aufgabe wäre es, über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu wachen. Die Judikative der EU heißt „Europäischer Gerichtshof“. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.