Nun also wird der „Vertrag von Lissabon“ am 1. Dezember in Kraft treten. Seit am Dienstag das tschechische Verfassungsgericht in Brünn (Brno) dafür grünes Licht gab und der lange widerspenstige Präsident Václav Klaus als letztes von 27 Staatsoberhäuptern den Vertrag unterschrieb, besteht daran kein Zweifel mehr. Einstimmig hatten die 15 Verfassungsrichter Tschechiens am Dienstagmorgen in ihrer einstündig vorgetragenen Urteilsbegründung erklärt, dass die Souveränität heute kein Selbstzweck sei, sondern „Mittel zur Erfüllung von grundlegenden Werten, auf denen die Konstruktion eines demokratischen Rechtsstaates steht“.
Mit Stolpern, Zaudern und Zähneknirschen zum neuen Europa
Ob der „Vertrag von Lissabon“ Europa transparenter und effizienter macht, wird sich bald zeigen – Zunächst sind zwei neue Spitzenämter zu besetzen