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Mehr „Wahlfreiheit“ bei Kindstötungen

Abtreibungspille Mifegyne kann künftig zwei Wochen länger eingesetzt werden als bisher – Europaweit einheitliche Regelung

Würzburg (DT/reh) Die Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne, vormals RU 486, die in Deutschland derzeit bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung eingesetzt werden darf, wird europaweit vereinheitlicht. Ab 1. Juli soll das Präparat auch in Deutschland zum Zweck einer vorgeburtlichen Kindstötung bis zum 63. Tag eingesetzt werden können. Die Abtreibungspille war Anfang der achtziger Jahre von Forschern eines französischen Pharmaherstellers entwickelt worden, um abtreibungswilligen Frauen eine Alternative zu der chirurgisch durchgeführten vorgeburtlichen Kindstötung zu ermöglichen. Der Grund: Eine fehlerhaft durchgeführte chirurgische Abtreibung kann eine bleibende körperliche Schädigung der Gebärmutter nach sich ziehen.

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