Bereits im Jahre 1998 begann ein Rechtsstreit um die Frage, ob der Zentralrat der Muslime in Deutschland und der Islamrat Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 7 des Grundgesetzes sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt noch einmal klargestellt, dass die Gruppierungen keinen Anspruch auf die Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts haben. Die Anerkennung eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Status, wie ihn die Kirchen innehaben, bleibt den Islamverbänden vor allem deshalb verwehrt, weil sie nach der Auffassung der Münsteraner Richter über keine ausreichende Lehrautorität verfügen. Deshalb kann ihnen auch keine Rechtsposition zuerkannt werden, die sie in die Lage versetzen würde, die schulischen ...
Mangel an Lehrautorität
Islamverbände können nicht über Religionsunterricht mitbestimmen. Von Heinrich Wullhorst