Union und FDP wollen die kommerzielle Vermittlung von „Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Darauf einigten sich bei den Koalitionsverhandlungen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Innen- und Rechtspolitik. Auf ein konkretes Strafmaß konnten sich die Unterhändler jedoch nicht verständigen. Vor gut einem Jahr hatten die unionsgeführten Bundesländer für die gewerbsmäßig betriebene Beihilfe zum Suizid Haftstrafen von bis zu drei Jahren erwogen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative verlief jedoch ergebnislos im Sande.
Mangel an Klarheit
Die Einigung von Union und FDP hinsichtlich des Verbots organisierter Suizidhilfe ist interpretierbar