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„Machenschaften“ oder „Lebensschutz“?

Eine Kooperation der Krankenkasse BKK IHV mit der Pro Life Deutschland GmbH & Co. KG erntet gegenwärtig heftige Kritik. Ein Faktencheck. Von Stefan Rehder
Foto: Lochner | Versicherten der BKK IHV können eine Absichtserklärung gegenüber Pro Life unterzeichnen. Auf der Versichertenkarte steht dann der Schriftzug „Ich verzichte auf Abtreibung“. Eine Rechtspflicht ist damit nicht verbunden.

Mehrere Medien, darunter die „Süddeutsche Zeitung“ und „Der Spiegel“, haben in dieser Woche über angebliche „Machenschaften“ der „Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen“ (BKK IHV) und deren Verbindungen zu deutschen Lebensschutzorganisationen sowie christlichen Vereinigungen berichtet. Während der Spiegel die Kooperation als „Versicherung für Erzkonservative und fundamentalistische Christen aller Art“ verunglimpft, erwecken christliche Internetportale mitunter den Eindruck, wer eine Krankenversicherung bei der BKK IHV abschließe, könne verhindern, dass seine Beiträge zur Finanzierung von Abtreibungen herangezogen würden oder sogar ungeborene Kinder vor ...

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