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Leitartikel über die Biopolitik: Es gibt viel zu tun

§ 219a StGB, Gentests und Organspende: Die Probleme der Biopolitik nehmen kein Ende. Dass sich das so schnell nicht ändern wird, hat einen einfachen Grund. Von Stefan Rehder
Stefan Rheder - Autor "Der Tagespost"

Es ist unbestreitbar. Biopolitisch gesehen war das sich seinem Ende zuneigende Jahr ein ereignisreiches. Das gilt besonders für Deutschland. Nicht nur, weil hier der noch keineswegs ausgestandene Streit über das Werbeverbot für Abtreibungen die Republik gestrichene zwölf Monate in Atem hielt. Sondern auch, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – auf der Suche nach mehr Organen für den Reparaturbetrieb am Menschen – eine Debatte über einen Paradigmenwechsel bei der Organspende lostrat. Und als wäre das noch nicht genug, hat eine qualifizierte Minderheit von Abgeordneten im Deutschen Bundestag eine Debatte über den Umgang mit nichtinvasiven prädikativen Gentests erzwungen, die – so muss befürchtet werden – demnächst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten. Jede der drei Kontroversen wird Politik und Gesellschaft auch im kommenden Jahr beschäftigen. Und in jedem einzelnen Fall gilt bislang: Ausgang ungewiss. So ist längst noch nicht ausgemacht, was von dem Kompromiss im Streit um den § 219a StGB, den die Verhandlungsführer von Union und SPD vergangene Woche unter Dach und Fach brachten, wirklich zu halten ist. Mit hinreichender Bestimmtheit lässt sich dies erst sagen, wenn die Eckpunkte, auf die sich die Koalitionäre verständigten, in jene Paragrafen gegossen wurden, mit denen das Schwangerenkonfliktgesetz geändert und das Strafgesetzbuch ergänzt werden sollen. Dass sich die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die den Staat um eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen geradezu angebettelt hatte, von dem Zwischenergebnis nun „schwer enttäuscht“ zeigt, lässt immerhin hoffen. Dass es eine „Lex Hänel“ trotz gewaltigen medialen Rückenwindes offenbar nicht geben soll, zeigt auch, dass Politik in Deutschland – anders als mitunter behauptet – eben doch nicht bestellbar ist. Vergleichbares gilt für die Organspende. Denn im Parlament stieß Spahns Idee der „doppelten Widerspruchslösung“ auf reichlich Widerspruch. Nicht genug, um sie wieder zu beerdigen, wohl aber soviel, dass Mehrheiten für eine Lösung in Reichweite scheinen, die der derzeit geltenden Entscheidungslösung nahe kommen. Auch hier zeigt sich: Selbst die geballte Macht von Interessen- und Lobbygruppen, wie dem Deutschen Ärztetag, der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation – garantieren einem Bundesminister keinen Durchmarsch durch das Parlament.

Bioethisch sensibilisiert zeigen sich die Volksvertreter auch in der Frage, ob prädikative Gentests, die bei einem positiven Befund in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom münden, tatsächlich in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Hierzu wird der Bundestag Anfang 2019 eine „Orientierungsdebatte“ veranstalten. Wie bei der Organspende werden die Abgeordneten im Anschluss daran interfraktionelle Gruppenanträge erarbeiten, debattieren und abstimmen. Dass sich ein Parlament überhaupt mit solchen Fragen beschäftigen muss, zeigt, wie durchlässig der Schutzanstrich der Zivilisation längst geworden ist. Denn dass Ärzte für eine vorgeburtliche Kindstötung genauso werben können sollen wie für eine x-beliebige medizinische Leistung, versteht sich ebenso wenig von selbst, wie die „Vergesellschaftung von Organen“, der sich der Einzelne nur durch rechtzeitigen Widerspruch entziehen können soll. Weil es einen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind genauso wenig geben kann, wie auf ein fremdes Organ, stellt schon der bloße Gedanke an eine „Eugenik auf Rezept“ nicht nur eine ethische, sondern auch eine intellektuelle Zumutung dar. Obgleich Christen – wie andere Menschen auch – immer auch Kinder ihrer Zeit sind, hat das Christentum doch lange zur Humanisierung der Menschheit beigetragen. Nun, da der christliche Glaube vielerorts verdunstet ist, droht an vielen Stellen ein Rückfall in die Barbarei. Wer die Verantwortung dafür allein den Parlamentariern anlastet, denkt zu kurz und verschwendet wertvolle Zeit. Denn die Volksvertreter sind immer nur so gut, wie das Volk, das sie mit seiner Vertretung beauftragt und die Gesellschaft, die sie mit ihren Selektionsprozessen hervorbringt. Hier gibt es viel zu tun. Wer packt mit an?

 

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16.02.2024, 17 Uhr
Stefan Rehder

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