Die Rahmen-Fakten beim Thema Betreuungsgeld sind einfach: Die Koalition hat, erstens, auf Drängen der CSU im Koalitionsvertrag beschlossen es bis 2013 einzuführen, dem Zeitpunkt, da der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz greift. Das Bundesverfassungsgericht hat, zweitens, in seinem Kinderbetreuungsurteil vom 10. November 1998 festgehalten, dass der Gleichheitsgrundsatz gebiete, außerhäusliche Betreuung nicht besser als familiäre zu stellen, sprich: die Investition in außerhäusliche Betreuung müsse parallel zu Investitionen in die familiäre Betreuung erfolgen. Das ist die Grundlage für das Betreuungsgeld. Hinzu kommt der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Eltern nach Wahlfreiheit.
Leitartikel: Volksfront bei Betreuungsgeld
Von Jürgen Liminski