Unternehmerische Freiheit vor individuelle Religionsausübung: Als religiöser Mensch wird man Urteile wie das des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag zunächst mit Bauchschmerzen zur Kenntnis nehmen. Da haben die Luxemburger Richter festgestellt, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, zu religiöser Neutralität im Auftreten verpflichten können – wenn es interne Richtlinien gibt, die für alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen gelten. Kopftücher an einer Ladentheke können also untersagt werden. Mancher mag das Urteil bejubeln, weil es den Islam ein Stück unsichtbarer macht.
Leitartikel: Laizismus auf dem Vormarsch?
Von Oliver Maksan