Die Menschenrechte werden so genannt, weil sie dem Menschen an sich zukommen, also nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft, seines Status oder seiner Verdienste, sondern schlicht aufgrund seines Menschseins. Wird einem Menschen ein Menschenrecht vorenthalten, weil er sich in Alter, Sprache, Herkunft, Religion, Staatsbürgerschaft, Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung unterscheidet, so liegt eine Menschenrechtsverletzung und ungerechte Diskriminierung vor.
Leitartikel: Keine Frage der Menschenrechte
Von Stephan Baier