Wer sich durch die Druckerzeugnisse der deutschen Presselandschaft kämpfte, staunte gestern nicht schlecht. Von einem „absurden Verbot“ war dort ebenso zu lesen, wie von einem „Meilenstein der europäischen Rechtsgeschichte“. Tatsächlich ist das im Rechtsstreit über ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weder das eine noch das andere. Bedeutsam ist die höchstrichtliche Entscheidung, welche die Erteilung von Patenten auf Verfahren und Produkte, die die Tötung menschlicher Embryonen voraussetzen, für unvereinbar mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht erklärt, dennoch. Und das aus mehreren Gründen.
Leitartikel: Kein Patent auf Leben
Von Stefan Rehder