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Leitartikel: Große Fragen, große Chancen

Das Neue Jahr hat noch nicht begonnen, da wirft es seinen biopolitischen Schatten bereits voraus. Von Stefan Rehder
Petition zum Abtreibungsrecht
Foto: Michel Arriens (Change.org) | HANDOUT - Unterstützer der Petition zum Abtreibungsrecht demonstrieren am 12.12.2017 vor dem Reichstag in Berlin.

Das Neue Jahr hat noch nicht begonnen, da wirft es seinen biopolitischen Schatten bereits voraus. Dieser wird 2018 – soviel ist jetzt schon sicher – besonders lang ausfallen. Denn nachdem das Land Berlin in der letzten Sitzung des Bundesrates einen Gesetzesantrag zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch eingebracht hat, wollen sich Union, SPD, FDP, Grüne und Linke schon Mitte Januar zusammensetzen, um Möglichkeiten einer Einigung in dieser Frage auszuloten. Notwendig ist das ohnehin, weil auch im Bundestag ein von der Fraktion der Linken eingebrachter Gesetzentwurf existiert, über den im kommenden Jahr beraten und abgestimmt werden muss. Was sowohl Gefahren als auch Chancen birgt. Gefahren, weil eine ersatzlose Streichung des §219a StGB, die von der Union wie von den Kirchen abgelehnt wird, das Zeug hätte, das ohnehin auf wackeligen Füßen stehende staatliche Schutzkonzept des Lebens Ungeborener zum Einsturz zu bringen. Chancen, weil es auch die unverhoffte Möglichkeit böte, noch einmal grundsätzlicher zu debattieren.

So leuchtet es keineswegs jedem ein, dass Menschen, deren Eltern – zumindest in ihrem Fall – von einer vorgeburtlichen Kindstötung abgesehen haben, darüber entscheiden können sollen, ob ihre eigenen Kinder weiter leben oder im Mutterleib getötet werden. Auch leuchtet nicht jedem ein, dass der Slogan der Abtreibungsbefürworter, „mein Körper, meine Wahl“, erst nach der Zeugung eines Kindes Gültigkeit erlangen soll und nicht vorher. Wem, könnte der gesunde Menschenverstand fragen, gehören eigentlich die Körper, wenn sich ihre Eigentümer zum Geschlechtsverkehr verabreden? Amor? Eros? Testosteron und Östrogen? Jack Daniels und Wodka Gorbatschow? In Zeiten, in denen jeder Viertklässler weiß, dass ein gewöhnliches Menschenpaar nicht wie die Jungfrau zum Kinde gelangt und jeder katholische, dass auch diese vorher gefragt wurde, zeugten Antworten wie diese von einer Unaufgeklärtheit, die ins Bodenlose reicht. Und es ist auch nicht frei von Ironie, dass ausgerechnet die FDP, die angeblich die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger groß schreibt und sich zugute hält, diesen mehr zuzutrauen als andere Parteien, es nicht wagt, ihre Klientel wenigstens im Intimbereich für verantwortlich zu halten. Hier wieder mehr Licht in die Dunkelheit des öffentlichen Diskurses zu bringen, das wäre tatsächlich eine verdienstvolle Aufgabe.

Nachdem Forscher zum Angriff auf das Embryonenschutzgesetz geblasen haben, wird 2018 auch im Zeichen seiner Verteidigung stehen. Grund genug, noch einmal ernsthaft über den moralischen Status des Embryos nachzudenken. Lang wird der biopolitische Schatten aber. weil die „Kultur des Todes“, die ihn wirft, sich im kommenden Jahr keineswegs nur auf den Anfang, sondern auch auf das Ende des Lebens erstrecken wird. Noch immer steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus, das klären soll, ob das 2015 erlassene Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch hier böten sich neue Chancen einer Verständigung. Insbesondere dann, wenn die wissenschaftlich belegte Erkenntnis, dass Suizidwünsche selten frei sind, mehr Beachtung fände.

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