Im einstmals besonders frommen Tirol soll ein Gymnasiallehrer einem Schüler das „Grüß Gott!“ mit der Begründung untersagt haben, „Fabelwesen“ hätten in einer Grußformel nicht zu suchen. Die Aufsichtsbehörde will den Fall angesichts der „wirklichen Probleme, die jeden Tag die Welt beschäftigen“, nicht überbewerten, aber mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch führen, denn die Schule solle ein Ort der Toleranz sein. Unabhängig von der Frage, was der Lehrer gesagt und der Schüler verstanden haben will, wird das Problem so nicht gelöst, sondern verdoppelt.
Leitartikel: Gibt es den nur privaten Gott?
Von Stephan Baier