Historisch wird man die Entscheidung der EU-Kommission schon nennen dürfen, den amerikanischen Konzern Apple mit einer Geldforderung von rund 13 Milliarden Euro zu belasten. Der irische Staat hat von Apple im Jahr 2014 gerade mal einen lachhaften Steuersatz von 0,005 Prozent auf die erzielten Gewinne gefordert. Zugrunde liegt hier – und das ist für das rechtliche Verständnis wichtig – eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Vergünstigung, die Dublin allein in dieser Höhe Apple gewährt hatte.
Leitartikel: Fauler Apfel im Steuerparadies
Von Friedrich von Westphalen