Es ist die unverzichtbare Signatur des Rechtsstaats, dass seine Repräsentanten auch gegenüber dem größten Verbrecher, selbst gegenüber einem Massenmörder, die Regeln des geltenden Rechts – nicht zuletzt die des Völkerrechts – einzuhalten verpflichtet sind. Gerade in diesen Extremlagen erweist sich der Rechtsstaat. Dass er sich auch im Alltag zu bewähren hat, wird damit nicht in Frage gestellt. Der Rechtsstaat muss sich immer und überall an den eigenen Maßstäben messen lassen. Nur die Erfüllung dieser hohen und mühsam zu erfüllenden Anforderungen zeichnet seine Vorrangstellung gegenüber allen anderen Erscheinungsformen staatlicher Machtentfaltung aus.
Leitartikel: Fataler Bruch des Völkerrechts
Von Friedrich von Westphalen