Ausgewogen, klar, deutlich: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist zu Recht gelobt worden. Die Richter haben ein salomonisches Urteil gefällt und viel Realitätssinn bewiesen. Wer das Urteil aber als Sensation feiert, gar von einer Zeitenwende im Grundrechtsschutz in Europa spricht, verkennt, warum der europäische Datenschutz auch künftig auf tönernen Füßen steht. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung – und bei anderen Themen auf der Agenda der Datenschützer – geht es nicht allein darum, ob und wenn ja, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden.
Leitartikel: Ein Ruf, der nie verstummt
Von Clemens Mann