Seit 2008 reihenweise Großbanken mit Steuergeld vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt wurden, wird landauf, landab gefordert, die Banken für die Kosten dieser Rettungsaktion aufkommen zu lassen – am besten durch eine Steuer auf Geschäfte mit Finanzdienstleistungen, also auf den Handel mit Aktien, Anleihen und sonstigen Finanzpapieren. Vorschläge gibt es genug: So will der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Europäischen Kommission Umsätze mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent besteuern, Derivate mit 0,01 Prozent.
Leitartikel: Die diffamierte Steuer
Von Reinhard Nixdorf