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Leitartikel: Auflösung der Geschlechter

Von Alexander Riebel
Alexander Riebel
Foto: DT | Alexander Riebel.

Mit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eintrag für Intersexuelle als drittem Geschlecht in das Personenstandsregister zu ermöglichen, hat das Gericht unter der Hand eine Realität behauptet. Nämlich die, dass es das dritte Geschlecht überhaupt gibt. Das Urteil ist gefällt worden, um die Diskriminierung Intersexueller zu verhindern – das Persönlichkeitsrecht soll durch das Grundgesetz geschützt werden. Die Betroffenen können jetzt endlich sagen: „Ich bin“, wie Medien den Richterspruch kolportiert haben. Aber mit Anti-Diskriminierung ist ein normativer Aspekt verbunden, nämlich dass das zu Schützende durch seine rechtliche Anerkennung zu einer gesellschaftlichen Realität geworden ist.

So sehr es nötig ist, sich um die Betroffenen angemessen zu kümmern, so steht doch die Intersexualität in einem genau bestimmten Kontext der Gender–Ideologen. Die amerikanische Gendertheoretikerin Judith Butler hat ihr Buch „Die Macht der Geschlechternormen“ (dt. 2009) geradezu mit dem Problem der Intersexuellen begonnen. Der „Widerstand der Intersex-Gemeinschaft“ gegen die „zwangsweisen chirurgischen Eingriffe“ verlange Verständnis dafür, dass „Säuglinge mit Intersex-Voraussetzungen Teil des Kontinuums menschlicher Morphologie sind“ und ihr Leben „nicht nur lebenswert ist und sein wird, sondern auch eine Chance des Gedeihens ist“. Butler erkennt also ein Kontinuum menschlicher organischer Gestalten an, die gleichwertig behandelt werden müssen. Der Geschlechterunterschied zwischen Mann und Frau ist ihr nur eine „idealisierte menschliche Anatomie“, und als Norm anerkannt führe dieser Unterschied zur Selektion. Damit ist die Stoßrichtung vorgegeben, mit der Auflösung der Geschlechter auch die traditionell verstandene Ehe aufzulösen. Wie es inzwischen in der Gender-theorie verbreitet ist, geht es nicht um die Hilfe mit konkreten Maßnahmen für die jeweils Betroffenen, sondern die Gesellschaft müsse geheilt werden. Butler, die die Problematik der Intersexuellen mit der Förderung der Lesben- und Schwulenehe vermischt sowie der Neuordnung der Ehe, spitzt das Problem zu: „Die ausschlaggebende Frage ist also, wie könnte die Welt so neu organisiert werden, dass dieser Konflikt entschärft werden kann?“

Auf dem Rücken des Leids der Intersexuellen wird hier also eine argumentative Brechstange angesetzt, um eine völlige Neuordnung der Gesellschaft zu erzwingen. Butler, und mit ihr wohl die heutige Generation der Gender-Vertreter, wollen Verwandtschaftsbeziehungen nicht mehr auf der Ehe basiert sehen, und Verwandtschaft soll nicht mehr mit Familie zusammenfallen. Ehe soll nicht mehr die verbindende Einheit von Sexualität und Verwandtschaft sein. Ehe bleibt dann für Butler nur noch eine „symbolische Übung für diejenigen, die sich dafür entscheiden“.

Hier geschieht, was die Gender-Theoretiker selbst behaupten, nämlich der Einbruch der (modernen) Kultur in das Grundverhältnis der Geschlechter. Durch willkürliche Begriffsbildungen wie des „Kontinuums menschlicher Morphologie“ wird eine gesellschaftliche Realität behauptet, in der Identitätsprobleme der Menschen nach der geplanten Abschaffung von Ehe und Familie umfassender sein werden, als bei Intersexuellen. So wird man auf eine katholische Grundfrage zurückkommen müssen: Was ist wirklich?

 
Themen & Autoren
Bundesverfassungsgericht Judith Butler

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