Rund die Hälfte aller Kinder in Ostdeutschland und ein Drittel in ganz Deutschland werden außerehelich geboren. Denn immer mehr Paare entschließen sich erst nach dem ersten oder zweiten Kind zur Ehe – im Interesse des Kindeswohls. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Mütter, die sich in der Regel darum bemühen, dass die Väter sich um ihre Kinder kümmern – auch im Interesse des Kindeswohls. Dass nun das Bundesverfassungsgericht ebenfalls in diesem Interesse die Rechte der ledigen Väter gestärkt hat, mag man als Anpassung an einen Trend der gesellschaftlichen Wirklichkeit begrüßen.