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Künstliche Befruchtung: Streit um Kassenleistung

München (DT/KNA) Die Berliner Betriebskrankenkasse VBU will auch unverheirateten Paaren künstliche Befruchtungen bezahlen. Deswegen hat sie beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen das Bundesversicherungsamt eingelegt, wie der „Focus“ berichtet. Die Aufsichtsbehörde hatte der Kasse verboten, die Kosten für eine künstliche Befruchtung auch unverheirateten Paaren zu ersetzen. Das Gesetz beschränkt die Finanzierung auf Ehepaare. Die VBU will die Ausweitung nun vor Gericht durchsetzen, heißt es in der Mitteilung. Auch andere Kassen hätten ihre Leistungen auf diesem Gebiet deutlich erhöht.

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