Im Bundestag regt sich Widerstand gegen den Plan von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Arzneimitteltests an Nichteinwilligungsfähigen unter bestimmten Bedingungen gesetzlich zu erlauben. Bislang ist in Deutschland die sogenannte fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen verboten. Gröhe will nun die sogenannte gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen erlauben, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie noch einwilligungsfähig waren, ihr Einverständnis zur Teilnahme an klinischen Prüfungen von Arzneimitteln schriftlich erklärt haben. Die gruppennützige Forschung ist ein Sonderfall der fremdnützigen Forschung, bei der die Probanden – ebenso wie bei der fremdnützigen ...
Kritik an fremdnütziger Forschung
Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt fordert: „Demenzkranke dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden!“. Von Stefan Rehder