Nun also doch zwei konkurrierende Gesetzentwürfe und eine Kampfabstimmung. Der Bundestag will am 14. Mai über eine Eingrenzung von Spätabtreibungen entscheiden. Am Dienstag scheiterte der vermutlich letzte Versuch, bei diesem heiklen Thema zu einem einzigen gemeinsamen Entwurf zu kommen. Gerade bei den Sozialdemokraten mag das für den einen oder die andere eine harte Entscheidung sein. Mit dem Thema beschäftigen sich die Fachpolitiker des Bundestages schon seit knapp zehn Jahren. Das ist letztlich eine Folge der Neuregelung des Paragrafen 218 StGB nach der Wiedervereinigung.
Kompromiss gescheitert
Spätabtreibung: Es bleibt bei zwei Gesetzentwürfen – Kampfabstimmung im Bundestag