Staaten, die das Töten ihrer Bürger nicht generell verbieten wollen, kommen nicht umhin, es regeln zu müssen. Das ist bei vorgeburtlichen Kindstötungen nicht anders als bei der Tötung auf Verlangen von Lebensmüden und Schwerkranken. Auch die jetzt auch in Deutschland diskutierte Beihilfe zur Selbsttötung bildet da keine Ausnahme. Ist das Tötungsverbot erst einmal gefallen, dann entscheidet in Demokratien stets die Mehrheit, wie stark oder schwach der Schutz des Lebens anderer noch ausfallen darf. Im Schweizer Kanton Waadt hatten die Bürger am vergangenen Sonntag nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Kommentar: Zwischen Pest und Cholera
Von Stefan Rehder