Zurechnungsfähig oder unzurechnungsfähig? Am Ende ging es beim Urteil gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik um diese Frage. Ob der 33 Jahre alte Mann, der im vergangenen Sommer 77 Menschen, zumeist Jugendliche, getötet hatte, ein Mann fürs Gefängnis oder ein Kandidat für die geschlossene Psychiatrie sei. Breivik selbst hatte sich bei seinen öffentlichen Auftritten stets für zurechnungsfähig erklärt. Zwei Gutachten waren jedoch zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen. So diagnostizierte ein erstes rechtspsychiatrisches Gutachten bei Breivik eine „paranoide Schizophrenie“. Erst das zweite Gutachten stufte ihn als zurechnungsfähig ein.
Kommentar: Verurteilt ohne Reue
Von Stefan Meetschen