Es stimmt schon: Wer sich nicht entscheidet, ob er für den Fall, dass Ärzte bei ihm den Hirntod feststellen, bereit ist, seine Organe einem anderen zu spenden, der bürdet – wenn dieser Fall tatsächlich eintritt – die Entscheidung seinen Angehörigen auf. Ob das aber den Gesetzgeber schon berechtigt, jedem Bürger „auf die Pelle zu rücken“ (Steinmeier) und ihn um eine dokumentierte Entscheidung zu bitten, steht auf einem ganz anderen Blatt und wird womöglich die Gerichte beschäftigen.
Kommentar: Verlogene Debatte
Von Stefan Rehder