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Kommentar: Schmerzensgeld für einen Mörder

Von Stefan Meetschen

Antigone, Maria Stuart, Der Zerbrochene Krug – das Theater kennt eine ganze Reihe von bemerkenswerten Gerichtsprozessen, auffälligen Gerichtsurteilen. Doch was heißt das schon mit Blick auf die Wirklichkeit? Das aktuelle Urteil des Landgerichtes Frankfurt, das dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3 000 Euro Schmerzensgeld wegen angedrohter Folter im Polizeiverhör zuspricht, 10 000 Euro hatte er gefordert, ist jedenfalls ein Urteil, das – auf der Bühne des deutschen Rechtsstaates – die fiktiven Dramen an tragikomischem Gehalt und Absurdität deutlich in den Schatten stellt.

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