Gemessen an der sachlich-staatstragenden Diktion, der sich Verfassungsrichter in Rechtsstaaten – und so auch in Österreich – verpflichtet fühlen, darf man von einer schallenden Ohrfeige sprechen. Österreichs Verfassungsgerichtshof hob am Freitag die Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten nicht nur mit Verweis auf eklatante Rechtswidrigkeiten auf. Er sah sich dazu verpflichtet, um die Demokratie „funktionstüchtig zu halten“ und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wieder herzustellen, wie sein Präsident in der Urteilsbegründung erklärte.
Kommentar: Österreich hat erneut gepanscht
Von Stephan Baier