Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt heute in Strassburg einen Fall aus Deutschland. Klage führt ein 67-jähriger Mann, dessen Frau seit einem Unfall im Jahr 2002 vom Hals abwärts gelähmt war. Sie musste künstlich beatmet und rund um die Uhr betreut werden. Als sie sich im Jahr 2004 mittels einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels das Leben nehmen wollte, wandte sich ihr Mann – warum auch immer – an das in Berlin ansässige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieses untersagte ihm den Erwerb des Präparats. Im März 2005 begab sich das Ehepaar in die Schweiz, wo das Leben der Frau mit Hilfe des Vereins „Dignitas“ beendet wurde.