Der „Gemeinsame Bundesausschuss“, das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und -kassen, bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und legt damit fest, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Derzeit trägt er sich mit dem Gedanken, die Erprobung des sogenannten Praena-Tests zu beschließen, an deren Ende dessen Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog stehen könnte. Mit dem Praena-Test lässt sich im mütterlichen Blut früher und – für die Schwangere – risikoloser nach Hinweisen auf das Vorliegen einer Trisomie 21 bei noch ungeborenen Kindern fahnden, als mit invasiven Methoden.
Kommentar: Diskriminierung! Punkt!
Von Stefan Rehder