MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Kommentar: Die Selektion kann beginnen

Von Stefan Rehder

Mehr als zwei Jahre gibt es die mit reichlich Verspätung erlassene Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) schon. Dass trotzdem erst Mitte dieser Woche in Stuttgart erstmals die gemeinsame Ethikkommission zusammentraf, welche die Anträge von Paaren aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen begutachten sollen, die eine PID nach künstlicher Befruchtung in Anspruch nehmen wollen, mag Lebensrechtler mit einer gewissen Genugtuung erfüllen. An der Sache selbst ändert auch diese Verzögerung nichts. Ab sofort kann in sechs Bundesländern selektiert werden. Andere werden folgen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich