Mehr als zwei Jahre gibt es die mit reichlich Verspätung erlassene Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) schon. Dass trotzdem erst Mitte dieser Woche in Stuttgart erstmals die gemeinsame Ethikkommission zusammentraf, welche die Anträge von Paaren aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen begutachten sollen, die eine PID nach künstlicher Befruchtung in Anspruch nehmen wollen, mag Lebensrechtler mit einer gewissen Genugtuung erfüllen. An der Sache selbst ändert auch diese Verzögerung nichts. Ab sofort kann in sechs Bundesländern selektiert werden. Andere werden folgen.
Kommentar: Die Selektion kann beginnen
Von Stefan Rehder