Selbstverständlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, was immer der Europarat heute beschließe, sei – anders als die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien – für die Mitgliedsstaaten letztlich bedeutungslos, da es diese in keiner Weise verpflichte, das in Strassburg Beschlossene auch in nationale Gesetze zu überführen. Nur klug wäre das nicht. Denn die Parlamentarische Versammlung des Europarates setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten nach Strassburg entsandt werden und – wieder daheim – sehr wohl Gesetze auf den Weg bringen und beschließen können, die bindende Kraft besitzen.