Anders als interessierte Kreise glauben machen wollen, ist die Ärztin Kristina Hänel, die das Amtsgericht Gießen jetzt wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro (40 Tagessätze a 150 Euro) verurteilt hat, weder Opfer eines Justizirrtums, noch des blinden Furors eines Abtreibungsgegners, der Hänel angezeigt und die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatte. Im Gegenteil. Hänel ist selbst eine Aktivistin.
Kommentar: Der Pyrrhussieg von Gießen
Mitleid mit der Ärztin, die ungeborene Kinder als „Schwangerschaftsgewebe“ bezeichnet, und Hunderte, wenn nicht gar Tausende persönlich getötet haben dürfte, ist verfehlt. Von Stefan Rehder