Seit Aristoteles wird unter „Logik“ die Lehre vom rechten Denken verstanden. Wer etwas als „unlogisch“ branndmarkt, behauptet, an der von ihm inkriminierten Stelle sei das rechte Denken verletzt worden. In der öffentlichen Kommunikation wiegt ein solcher Vorwurf schwer, weil von denen, die sich an ihr beteiligen, erwartet werden darf, dass sie ihre Worte bedacht haben, bevor sie sie äußern. Der GAU öffentlicher Kommunikation ist erreicht, wenn der Vorwurf fehlerhaften Denkens auf den zurückfällt, der ihn erhebt. Genau dies ist jetzt dem Noch-Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) widerfahren.
Kommentar: Denkfehler und Geständnis
Von Stefan Rehder