Die G20 hat kein völkerrechtliches Mandat. Das Format der Treffen von 19 Industrie- und Schwellenländern plus der EU-Kommission ist nach der Finanzkrise von 2008 entstanden, es bestand ein dringendes Bedürfnis nach Absprache in finanzpolitischen Fragen. Dieses Gründungscharisma hat sich verselbstständigt und ist thematisch ausgeufert. Es ist wie immer bei der Gründung internationaler Institutionen: Die Bürokratie („beim nächsten Mal seid Ihr dran“) und die Nebeneffekte („mal sehen, was die Aktualität dann auf die Agenda setzt“) sichern die Langlebigkeit, fast Unsterblichkeit solcher eigentlich obsoleter Gremien.