Dass sich auch im 18. Deutschen Bundestag keine Mehrheit für einen umfassenden Schutz menschlichen Lebens finden lässt, ist zweifellos bedauerlich. Warum aber einige Lebensrechtler ausgerechnet bei der Beihilfe zum Suizid die Auffassung vertraten, diesmal hätte dem Parlament gelingen können, was ihm zuvor bei der Abtreibung, der Stammzellforschung und der Präimplantationsdiagnostik jeweils misslang, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Natürlich können sich Lebensrechtler nicht mit einem Gesetz zufrieden geben, das nur die „geschäftsmäßige“, das heißt die auf Wiederholung angelegte Suizidhilfe unter Strafe stellt. Moralisch betrachtet wird etwas nicht dadurch verwerflich, dass es wiederholt wird.
Kommentar: Bedauerlich, Fortschritt
Von Stefan Rehder