Berlin diskutiert Enteignungen, um der Wohnungsnot abzuhelfen. Enteignungen sind in der marktwirtschaftlichen Ordnung aber letztes Mittel. Als Ausfluss der Sozialpflichtigkeit des Privateigentums darf diese ultima ratio juristisch und nach den Prinzipien der christlichen Soziallehre nur angewandt werden, um schweren Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden und das Gemeinwohl zu sichern und ist nur dann zulässig, wenn der Erfolg der Maßnahmen sichergestellt ist. Der Staat müsste Gewähr bieten, das Problem Wohnungsnot professioneller als private Eigentümer managen und die Krise besser als die Immobilienwirtschaft lösen zu können.